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Wie werden in einer Gruppenpraxis Arbeitszeit und Urlaub geregelt?

Die Frage der Arbeitsbelastung und deren Verteilung steht bei jeder Gruppenpraxisgründung ganz oben auf der Themenliste. Quantität
und Intensität der Arbeitszeit sind elementare Kriterien dessen, was als Lebensqualität festgemacht wird. Die Frage des Urlaub ist dabei meist schnell geregelt: Der Schnitt liegt bei sechs Wochen, die sich die Praxispartner zubilligen. Standardisierte Regelungen, an denen sich die Partner auch noch ein verlängertes Wochenende durch arbeitsfreie Freitage oder Montage leisten, werden oft andiskutiert, aber meist wieder fallengelassen. Der Kassenvertrag verlangt in der Regel eine verbesserte Patientenversorgung bei Gruppenpraxen als bei Einzelpraxen. Da gelten fünf offene Ordinationstage pro Woche als Minimum.

Freilich kann sich jeder Partner innerhalb seiner geregelten Arbeitszeit auch frei nehmen. Allerdings sieht dabei die Geschäftsordnung meist vor, dass der Partner für einen Vertreter zu sorgen hat, der die gleiche Qualität gewährleistet. Hier kommt dem Praxispartner ein Mitspracherecht zu, wenn die Vertretung das Leistungsniveau und den Erfolg der Ordination nachhaltig gefährdet. Allerdings sind für einen derartigen Fehlgriff im Streitfall wirklich handfeste Gründe ins Treffen zu führen. Natürlich gehen die Vertretungskosten allein auf das Konto des vertretenen Kollegen. Eine andere Regelung ist mir bislang noch nicht begegnet. Selten aber doch werden die Vertretungen unter den Kollegen der Gemeinschaftspraxis vereinbart. Dies ist meist dann der Fall, wenn einer der Partner ohnehin etwas weniger Arbeitszeit oder Anteile in die Gruppenpraxis einbringt und als Minderheitspartner etwas mehr Ein uss und Verdienst lukrieren möchte. Schließtage der Ordination werden in der Geschäftsordnung ebenso geregelt wie die Frage, ob diese an die vereinbarten Urlaubstage angerechnet werden. Wie angedeutet ist der Entscheidungsfreiheit aber eine Grenze gesetzt: Gruppenpraxen mit Kassenvertrag haben einen speziellen Versorgungsauftrag.

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