Seitenbereiche
Bücher auf Regal - MEDplan, Steuerberater in Wien für Ärzte & Mediziner
MEDplan Schwarzes Brett - unsere Anzeigenplattform für medizinische Berufe weiter...
Inhalt

Arzt: News zum Thema

Umsatzsteuer: Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Bei Netto-Angeboten von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland kann Umsatzsteuer für den Leistungsempfänger anfallen.

Vernachlässigung der ärztlichen Weiterbildung – Verwaltungsstrafe

Für eine Verwaltungsstrafe aufgrund einer disziplinären Verantwortlichkeit genügt ein fahrlässiges Verhalten des Arztes.

Unzulässige Werbung mit „Handchirurgie“

Auch die außerordentliche Revision wurde – mangels Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – zurückgewiesen.

Rückerstattungsanspruch für MR-Untersuchung bei langer Wartezeit

Der Gesamtvertrag sieht vor, dass die MR-Institute längstens binnen 20 Arbeitstagen einen Untersuchungstermin anbieten.

Durchsicht Krankengeschichte aus der Vergangenheit

Konsiliararzt nicht verpflichtet, die Verneinung durch die Patientin, anhand früherer Krankengeschichten nachzuprüfen

Negative Onlinewerbung – üble Nachrede:

Da ein Vater für seinen erkrankten Sohn keinen kurzfristigen Termin bei einer ihm persönlich nicht bekannten Kinderärztin erhielt, verfasste er im Internet als registrierter Nutzer eine negative Bewertung, u. a. mit der Beschreibung, dass das Agieren der Ärztin „menschlich miserabel und mit dem Berufsethos unvereinbar sei“.

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.

Erkennung Blinddarmdurchbruch

Das Erstgericht bestätigte die Entscheidung.

Wir sind Ihre SteuerspezialistInnen für medizinische Berufe. Bei Fragen zu unseren Newsbeiträgen bzw. zu unseren Leistungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.