MED betriebsprüfung
Prophylaxe lässt Sie dem Besuch des Finanzamts gelassen entgegenblicken
Sagt sich das Finanzamt zur Betriebsprüfung an, schrillen bei vielen Ärzten die Alarmglocken. Auch wenn alles in Ordnung ist – im Steuerrecht ist der Ansatz vieler Ausgabeposten „Ansichtssache“. Die Finanz versucht natürlich Ihre Betriebsausgaben und Privatanteile genau zu hinterfragen. Aus diesem Grund lohnt es sich, auf eine Prüfung gut vorbereitet zu sein und auch während der Prüfung gut betreut zu werden.
Aus den Fängen der Finanzverwaltung
Auch als unbescholtener Bürger und Steuerzahler sind Sie vor dem langen Arm der Justiz nicht gefeit. Sie können nämlich schneller als Ihnen lieb ist mit dem Finanzstrafgesetz in Berührung kommen. Wichtig ist dabei immer, dass Sie Ihre Rechte kennen – oder einen Partner haben, dem Sie Ihr uneingeschränktes Vertrauen schenken können.
Mag. Klaus Hübner, Steuerberater und Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, ist bereits seit mehr als 30 Jahren auf Finanzstrafrecht spezialisiert. Er klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und legt größtes Augenmerk darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Zusätzlich kümmert er sich um die gesamte Vorbereitung Ihres Finanzstrafverfahrens und vertritt Sie bei Bedarf auch beim verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.