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Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2012:
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Zuschuss bei Krankheit oder Unfall von Dienstnehmern
Halb Österreich tummelt sich derzeit auf den Pisten. Leider kommt es dabei immer wieder zu Unfällen, die viele Dienstnehmer für einige Zeit außer Gefecht setzen. Gerade für kleine Ordinationen wirken sich solche Fälle sehr dramatisch aus, weil kurzfristig Ersatz gefunden werden muss. Um Sie als Ordinationsinhaber und Arbeitgeber zu entlasten, greift Ihnen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unter die Arme und gewährt Ihnen einen Zuschuss von 50% des Entgeltfortzahlungsaufwandes infolge Krankheit oder Unfall Ihrer Dienstnehmer Artikel lesen
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Steuerabzug von Krankheitskosten
Vor Krankheiten ist leider niemand gefeit. Wenn das Schicksal zuschlägt, ist der Betroffene dankbar, dass er zumindest bestimmte Krankheitskosten steuerlich geltend machen kann. Zwar nur ein kleiner Wehrmutstropfen, aber immerhin. Artikel lesen
Vertretungsärzte bleiben selbständig
Wären Sie auf die Idee gekommen, dass Sie Ihren Vertretungsarzt anstellen müssen, wenn er Sie etwa während Ihres Winterurlaubs vertritt? Wahrscheinlich nicht. Anders sah das freilich ein Lohnsteuerprüfer bei der Prüfung eines niederösterreichischen Kassenfacharztes. Der Prüfer vertrat die Meinung, dass der Vertretungsarzt als Dienstnehmer anzusehen ist und schrieb dem Kassenarzt Lohnnebenkosten vor. Allerdings schloss sich der Unabhängige Finanzsenat nicht der Meinung des Prüfers an – Vertretungsärzte sind für ihn keine Dienstnehmer. Das letzte Wort ist in diesem Fall möglicherweise noch nicht gefallen, denn noch kann die Finanz den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Ausgang ungewiss.
von Mag. Susanne Glawatsch
Vertretungsarzt ist kein Dienstnehmer
Für Vertretungsärzte ist es Usus, dass sie ihre Leistungen mit Honorarnoten abrechnen und die so erzielten Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit versteuern. Diese seit eh und je gelebte Praxis wurde von einem Betriebsprüfer in Frage gestellt. Er behauptete, dass es sich bei zwei Vertretungsärzten, die von einem niederösterreichischen Kassenfacharzt in Urlaubs- und Krankenfällen in den Jahren 2004 bis 2007 engagiert worden waren um echte Dienstnehmer handeln würden – mit dem negativen Effekt, dass für sie Lohnnebenkosten zu zahlen ist.
An Weisungen gebunden
Untermauert wurde diese Ansicht des Prüfers mit dem Argument, dass die Vertretungsärzte weisungsgebunden sind. Schließlich müssen sie sich ja an die Ordinationszeiten des Kassenfacharztes halten und seine Ordinationsräumlichkeiten und Geräte benutzen.
Unabhängiger Finanzsenat entscheidet
Der Kassenfacharzt gab sich mit der Einstufung seiner Kollegen als Dienstnehmer nicht zufrieden und legte gegen den Bescheid Berufung beim Unabhängigen Finanzsenat ein, der ihm Recht gab. Der Unabhängige Finanzsenat verwies in seiner Entscheidung darauf, dass viele Selbständige sich an bestimmte Weisungen ihres Auftraggebers halten müssten ohne gleich Dienstnehmer zu werden. Ein Installateur unterliegt beispielsweise dem sachlichen Weisungsrecht seines Kunden. Er kann ein Waschbecken nicht nach Belieben montieren, sondern muss sich an den Wünschen und Weisungen des Kunden halten.
Neben diesem sachlichen Weisungsrecht unterliegt der Vertretungsarzt nach Ansicht des Finanzsenates keinem persönlichen Weisungsrecht, denn er ist als Arzt dazu verpflichtet, seinen Beruf persönlich und unmittelbar auszuüben. Während bei angestellten Ärzten eine fachliche Weisungsgebundenheit besteht, liegt diese beim Vertretungsarzt nicht vor. Im Ergebnis kam der Finanzsenat also zu dem Schluss, dass ein Vertretungsarzt kein Dienstnehmer ist, weil der nicht weisungsgebunden ist, da dies einerseits durch das Berufsrecht festgelegt und durch die Art seiner Tätigkeit ausgeschlossen ist.
Entwarnung kann derzeit noch nicht gegeben werden, weil das Finanzamt beim Verwaltungsgerichtshof eine Amtsbeschwerde eingebracht hat. In Anbetracht der vorliegenden Entscheidung des Finanzsenates sollte die Abrechnung mit Vertretungsärzten derzeit wie gewohnt erfolgen.
Mag. Susanne Glawatsch ist Prokuristin der Steuer- und Unternehmensberatungskanzlei MEDplan.